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Verdünner, Terpentin, MEK, Brennspiritus, Aceton, Harze, Lacke, Firnisse, Beizen
Die meisten Farben und lackbezogenen Lösungsmittel gelten als brennbare Flüssigkeiten und sind im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck verboten.
Viele (aber nicht alle) Künstlerfarben sind nicht brennbar und können, sofern keine andere Gefahr besteht, im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Allerdings kann Farbe, die vom Hersteller nicht als nicht brennbar gekennzeichnet ist, von Flughafenkontrolleuren aus dem Gepäck entfernt werden. Wenn das Materialsicherheitsdatenblatt (MSDS) des Herstellers darauf hinweist, dass die Farben nicht brennbar sind, kann das Zusammenpacken des Sicherheitsdatenblatts mit den Farben dazu beitragen, dass sie nicht aus dem Gepäck entfernt werden.
Ein Sicherheitsdatenblatt zeigt an, ob es sich bei einer Farbe oder einem verwandten Produkt um eine brennbare Flüssigkeit handelt oder nicht. Bei der Überprüfung des Sicherheitsdatenblatts weist ein „Flammpunkt“ von 60 °C oder weniger darauf hin, dass es sich um eine brennbare Flüssigkeit handelt, die nicht im Fluggepäck befördert werden darf.
Wasserfarben, Acrylfarben, Pigmente und die meisten Künstlerölfarben
Mengenbeschränkungen: Keine*
Nicht brennbare Künstlerfarben unterliegen nicht den FAA-Regulierungen und können im Handgepäck* oder aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.
Für Transportzwecke gelten als „nicht brennbare“ Farben solche mit einem Flammpunkt über 140 °F / 60 °C. Der Flammpunkt ist im Sicherheitsdatenblatt (MSDS) eines Produkts aufgeführt. In Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts wird auch angegeben, ob das Produkt für den Transport reguliert ist. Das Sicherheitsdatenblatt ist normalerweise online beim Anbieter oder Hersteller erhältlich.
Einige Künstlerfarben wie Alkylgele, Polyurethane und Lacke können brennbar sein (Flammpunkt bei oder unter 140 °F / 60 °C). Brennbare Lackprodukte dürfen nicht im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck befördert werden.
Farbverdünner, Terpentin und Pinselreiniger sind brennbare Flüssigkeiten und dürfen nicht im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.
Aerosol-Farbprodukte verwenden ein brennbares Treibmittel und dürfen nicht im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck befördert werden.
*Flüssigkeiten, Pasten und Gele infortfahrenDarüber hinaus ist das Gepäck an der TSA-Sicherheitskontrolle auf 100-ml-Behälter (3,4 oz) beschränkt.
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